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Exportkredite


 


Finanzierbare Geschäfte


Finanzierbar sind Ausfuhrgeschäfte, d.s. Verträge mit ausländischen Vertragspartnern über die Lieferung inländischer Güter (d.s. solche, die im Inland hergestellt oder wesentlich verändert wurden) oder die Erbringung von Leistungen. Ein Auslandsanteil bis zu 50% wird im allgemeinen toleriert. Grundstoffe/Rohmaterialien, die nicht im Inland erhältlich sind, werden nicht als Auslandsanteil angesehen.


Rahmenkredite


Rahmenkredite werden bei kontinuierlicher Exporttätigkeit zur Verfügung gestellt. Der Kreditausnützung müssen Exportaufträge und/oder -forderungen gegenüberstehen. Sinkt der diesbezügliche Finanzierungsbedarf, ist eine entsprechende Kreditrückführung vorzunehmen. Der Exportfonds kann jeweils 10 Tage vor Ablauf der in der Finanzierungszusage festgelegten halbjährlichen Termine eine Kündigung des Kredites veranlassen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Kreditverhältnis um weitere 6 Monate. Der Exporteur kann jederzeit kündigen.


Kredithöhe


Die Höhe der Kredite wird nach Maßgabe des Finanzierungsbedarfes und der Exporttätigkeit des Unternehmens festgesetzt. Die Kreditobergrenze beträgt 30% des Exportumsatzes des letzten Geschäftsjahres bzw. des erwarteten Exportumsatzes für das laufende Geschäftsjahr.



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Tel: +43-1-712 61 51-2948
Fax: +43-1-712 61 51-2930
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