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Markterschließungskredite
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Zur Finanzierung von Markterschließungsaufwendungen können Markterschließungskredite gewährt werden, die es ermöglichen, Produkte oder Dienstleistungen in einem neuen Markt außerhalb der EU einzuführen oder den laufenden Umsatz erheblich und nachhaltig auszuweiten.
Dazu zählen etwa: - Aufwendungen für Marktstudien
- Beraterhonorare
- Reisen in das Zielland
(max 10% des Gesamtbudgets bzw. EUR 15.000,-) - Messeteilnahmen
- Vertretungs- und Repräsentanzkosten in den Zielländern
- gezielte Ausbildung für Mitarbeiter (z.B. Sprachkurse)
- Übersetzungen/ Dolmetscher
- Dokumentationen und Präsentationen in der Sprache des Ziellandes
- Anpassung von Demonstrationsmaterial an den Bedarf des Ziellandes
- Werbeaufwendungen
- Gutachten
- Prüfungen
- Registrierungen
- Zulassungen
Nicht finanzierbar sind u.a. Personal- und Verwaltungsmehraufwand im Inland sowie Aufwendungen, für welche öffentliche Förderungen in Anspruch genommen wurden. Die Laufzeit des Kredites beträgt ca. 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Zeitraum. Bei gleichzeitig bestehender Markterschließungsgarantie wird die Kreditlaufzeit auf die Garantielaufzeit abgestimmt.
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Die Kredithöhe ist bestimmt durch die projektierten Markterschließungsaufwendungen, maximal jedoch EUR 36.400,-- plus 3% des Gesamtumsatzes des antragstellenden Unternehmens. Die Kreditobergrenze beträgt EUR 364.000,--. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden.
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"Österreichischer Exportfonds" GmbH Tel: +43-1-712 61 51-2948 Fax: +43-1-712 61 51-2930
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