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Markterschließungsgarantie


Die Markterschließungsgarantie können kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Definition siehe "der Exportfonds") mit Sitz in Österreich zur Absicherung von Markterschließungs-aufwendungen für den Fall eines Ausbleibens des Exporterfolges außerhalb der EU in Anspruch nehmen. Die Garantie kann sich auf ein Land, auf mehrere Länder, aber auch auf eine Region beziehen.


Deckbare Aufwendungen


Gedeckt werden können die in der Startphase anfallenden Aufwendungen, die es ermöglichen, Produkte oder Dienstleistungen in einem neuen Markt außerhalb der EU einzuführen oder den laufenden Umsatz erheblich und nachhaltig auszuweiten (Markterschließungsaufwendungen).

Zu den deckbaren Aufwendungen zählen etwa Aufwendungen für

  • Marktstudien
  • Beraterhonorare
  • Reisen in das Zielland
    (max 10% des Gesamtbudgets bzw. EUR 15.000,-)
  • Messeteilnahmen
  • Vertretungs- und Repräsentanzkosten in den Zielländern
  • gezielte Ausbildung für Mitarbeiter (z.B. Sprachkurse)
  • Übersetzungen/Dolmetscher
  • Dokumentationen und Präsentationen in der Sprache des Ziellandes
  • Anpassung von Demonstrationsmaterial an den Bedarf des Ziellandes
  • Werbeaufwendungen
  • Gutachten
  • Prüfungen
  • Registrierungen
  • Zulassungen

Nicht deckbar sind u.a. inländischer Personal- und Verwaltungsmehraufwand sowie Aufwendungen, für welche öffentliche Förderungen in Anspruch genommen wurden.


Maximale Garantiehöhe


Die deckungsfähigen Aufwendungen dürfen EUR 36.400,-- plus 3% des Gesamtumsatzes des antragstellenden Unternehmens nicht überschreiten und können maximal EUR 364.000,-- betragen. Der Selbstbehalt beträgt 35%. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden.



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Fax: +43-1-712 61 51-2930
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